Überspringen zu Hauptinhalt

Leistungen und Service

Wie folgt eine Übersicht über die angebotenen Leistungen und das damit verbundene Serviceangebot der Fahrschule Brodny in Güstrow. Sollten Sie Fragen haben zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Fahrzeugklasse B

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:

  • zulässigem Gesamtgewicht von max. 3.500 kg
  • die zur Beförderung von nicht mehr als max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

Anhängerregelung:

  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

Bemerkung:

Wegfall der Bestimmung „zulässiges Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung.

  • Prüfung in Theorie und Praxis
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L

Mindesalter:

  • 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein ab 17)

Fahrzeugklasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Bemerkung:

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

  • Vorbesitz Klasse B oder beantragt
  • Prüfungsfrei
  • Beginn jederzeit möglich

Mindesalter:

  • 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein ab 17)

Fahrzeugklasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 7.000 kg sein.

Bemerkung:

  • Vorbesitz Klasse B oder beantragt
  • nur Praxisprüfung
  • Beginn jederzeit möglich

Mindesalter

  • 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein ab 17)

Führerschein mit 17

Führerschein mit 17 in Begleitung eines Erwachsenen:

Du darfst zukünftig nach einer bestandenen Prüfung mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings nur dann, wenn bei jeder Fahrt eine geeignete Begleitperson mitfährt. Diese Personen können bereits bei der Antragstellung mit angegeben werden.
Mit der Zustimmung deiner Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters kannst du so also deine Führerscheinausbildung schon mit 16 ½ Jahren anfangen.

Nach bestandener Prüfung gilt die Prüfungsbescheinigung als Führerschein. Auch die Begleitpersonen sind darin eingetragen. Nur wenn diese Begleitpersonen mit im Auto sitzen, darfst du fahren.
Erwachsene, die nicht als Begleitperson angeben wurden, können diese nicht ersetzen. Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland gefahren werden. Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden. Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.

Du darfst die mit erteilten Klassen AM und L auch ohne Begleiter fahren, da hierfür das Mindestalter erreicht ist.

Anforderungen an die begleitende Person (Bestimmungen):

Begleitet werden muss vor Antritt einer Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges um den Fahrerlaubnisinhaber kurze Hinweise zu geben.

Die begleitende Person…

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen ist
  • darf im Verkehrszentralregister Flensburg maximal 1 Punkte haben. (Hier gilt der Zeitpunkt der Antragstellung)
  • die begleitende Person darf den Fahranfänger nicht begleiten, wenn Sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. (Am besten sind natürlich immer 0,0 Promille!)
  • oder unter Wirkung eines berauschenden Mittels steht.

Führerschein-Neuerteilung

Ausbildung für Wiedereinsteiger:

Sie haben einen „Auto-“ Führerschein und sind schon viele Jahre nicht mehr selbst gefahren? Wir helfen Ihnen gern mit ein paar Fahrstunden zur „Auffrischung für Wiedereinsteiger“, damit Sie wieder sicher im Straßenverkehr zurechtkommen.

Führerscheinverlust nach Entzug oder Versagung:

Für die Neu oder Wiedererteilung ihres Führerscheins der Klasse B und BE stehen wir Ihnen gern zu Verfügung. (Theoretische und Praktische Prüfung)

Schlusswort

Es ist uns wichtig Sie grundlegend über Ihre Ausbildung zu beraten, um einen reibungslosen Ablauf und die dazugehörige Qualität zu garantieren.

Klare Konzepte, transparente Ausbildung und deren Umsetzung kennzeichnen eine hochwertige Fahrausbildung. Daraus resultierend für Sie, eine kurze Ausbildungsdauer und hervorragende Prüfungsergebnisse.

Wir sind erst dann zufrieden, wenn Sie es auch sind. Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie unsere Fahrschule.

An den Anfang scrollen